Herkunftsland/-Institution | Slowakei – Antragstellende auf slowakischer Seite können Doktoranden der staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. |
Zielland/-Institution | Österreich – Zielinstitution auf österreichischer Seite können öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und die Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreungszusage einer dieser Institutionen notwendig. |
Fachbereich | alle |
Förderart | Forschungsstipendium |
Zielgruppe | PhD-Studierende |
Dauer | 3 bis 6 Monate |
Dienstleistung | Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die OeAD-GmbH): € 1 250,-- Bemerkungen:
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Einreichtermin | üblich 15. März, 15. Oktober |
Einreichstelle | Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at |
Bewerbungsformular | Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:
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Hinweise zur Bewerbung | Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden. Um diese Forschungsstipendien können sich Doktoranden und Doktorandinnen (PhD.-Studierende aus öffentlichen, staatlichen und privaten Universitäten, bzw. Hochschulen oder aus der Akademie der Wissenschaften) bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres PhD.-Studiums abgeschlossen haben. Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende. Der Aufenthalt muss klar mit dem Dissertationsthema des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden. Die Zuerkennung eines Aktionsstipendiums für Aufenthalte an Universitäten und Hochschulen (inkl. Privatuniversitäten) kann nur dann erfolgen, wenn die Zielinstitution der Stipendiatin/dem Stipendiaten kein Studienbeitrag in Rechnung stellt. Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden (dieselbe Person kann nur einmal dieses Stipendium antreten). Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in Österreich gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen. Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist. |
Auswahl | Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava. |