Forschungsstipendien der Aktion Österreich – Slowakei für Doktoranden (SK nach AT)

 

Herkunftsland/-Institution

Slowakei Antragstellende auf slowakischer Seite können Doktoranden der staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein.

Zielland/-Institution

Österreich Zielinstitution auf österreichischer Seite können öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und die Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreungszusage einer dieser Institutionen notwendig.

Fachbereich

alle

Förderart

Forschungsstipendium

Zielgruppe

PhD-Studierende

Dauer

3 bis 6 Monate

Dienstleistung

Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die OeAD-GmbH): € 1 250,--

Bemerkungen:

  • die Stipendiat/innen sind verpflichtet, sich für die Dauer des Aufenthalts die Unfall- und Krankenversicherung zu organisieren; die Kosten für die Versicherung sind vom Stipendium abzudecken,
  • Unterbringung, Reisekosten und evetntuelle zusätzliche Versicherung sind von der Stipendiatin/vom Stipendiaten aus dem Stipendium zu bezahlen (Stipendiat/innen wird von der OeAD-GmbH eine Unterkunft - Studentenheim oder Wohnung - zur Verfügung gestellt. Monatliche Kosten: € 300,-- bis € 800,-- je nach Komfortwunsch der Stipendiat/innen. Für die Vermittlung sind an die OeAD-Wohnraumverwaltung derzeit € 21,-- / Monat als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.),
  • Stipendiat/innen sind vom Studienbeitrag befreit.

Einreichtermin

üblich 15. März, 15. Oktober

Einreichstelle

Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at

Bewerbungsformular

Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at

Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:

  • Betreuungszusage von der Zielorganisation,
  • 2 Empfehlungsschreiben von Hochschullehrenden (Dozenten, Professoren, bzw. andere wissenschaftliche Mitarbeiter mit äquivalenter Einstufung; eines von den Empfehlungsschreiben muss vom Betreuer des Doktoranden kommen),
  • Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach Abschluss der 2. Stufe des Hochschulstudiums (Master-Studium),
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (bzw. andere Sprachkenntnisse, wenn die Arbeitssprache eine andere ist, z.B. Englisch...),
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution mit dem Forschungsaufenthalt.

Hinweise zur Bewerbung

Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.

Um diese Forschungsstipendien können sich Doktoranden und Doktorandinnen (PhD.-Studierende aus öffentlichen, staatlichen und privaten Universitäten, bzw. Hochschulen oder aus der Akademie der Wissenschaften) bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres PhD.-Studiums abgeschlossen haben. Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende.

Der Aufenthalt muss klar mit dem Dissertationsthema des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden.

Die Zuerkennung eines Aktionsstipendiums für Aufenthalte an Universitäten und Hochschulen (inkl. Privatuniversitäten) kann nur dann erfolgen, wenn die Zielinstitution der Stipendiatin/dem Stipendiaten kein Studienbeitrag in Rechnung stellt.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden (dieselbe Person kann nur einmal dieses Stipendium antreten).

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in Österreich gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. 

Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist.

Auswahl

Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava.