Herkunftsland | Slowakei – Antragstellende auf slowakischer Seite können Studierende an den staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. |
Zielland/-Institution | Österreich |
Fachbereich | jedes Jahr neu bestimmt 2025: Technische Wissenschaften / Sprachen- und Literaturwissenschaften |
Förderart | Sommerstipendien |
Zielgruppe | Studierende (inkl. Doktoranden) |
Dauer | 1 Monat (abhängig von den Terminen der Kursveranstalter) |
Dienstleistung | 1) Stipendium - 750€ (Auszahlung durch die OeAD-GmbH) 2) Kursgebühren werden von der Aktion übernommen. 3) Unterbringungskosten (Übernachtung) werden von der Aktion übernommen. Bemerkungen:
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Einreichtermin | üblich 15. März |
Einreichstelle | Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at |
Bewerbungsformular | Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:
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Hinweise zur Bewerbung | Das Ziel der Förderung ist die Sprachkompetenz von Studierenden (inkl. PhD.-Studierenden; die Antragsteller können aus staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen oder aus der Akademie der Wissenschaften kommen) aus bestimmten Fachbereichen zu verbessern. Jedes Jahr bestimmt das Leitungsgremium der AKTION einen Fach (Studien-)bereich, aus dem sich Studierende um ein Stipendium bewerben können. Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende (mindestens 5 ECTS im letzten Semester). Das Stipendium ist an ein bestimmtes Sommersprachkurs gebunden. Bevorzugt werden solche StipendiatInnen, die noch kein Stipendium auf den Sommersprachkurs bekommen haben (in derselben Studienstufe). Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete in Österreich Nebenbeschäftigung gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen. Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist. |
Auswahl | Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava. |