Forschungsstipendien der Aktion Österreich – Slowakei für Postdoktoranden (SK nach AT)

 

Herkunftsland/-Institution

Slowakei Antragstellende auf slowakischer Seite können Angehörige der staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein.

Zielland/-Institution

Österreich Zielinstitution auf österreichischer Seite können öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und die Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Einladung einer dieser Institutionen notwendig.

Fachbereich

alle

Förderart

Forschungsstipendium

Zielgruppe

hochqualifizierte PostDocs (wissenschaftliche Mitarbeiter öffentlicher, staatlicher und privater Hochschulen oder der Akademie der Wissenschaften, bei denen zum Zeitpunkt des Einreichtermins nicht mehr als 10 Jahre seit Verleihung ihres Doktortitels (gemeint ist PhD oder äquivalent) vergangen ist, jedoch noch keine Habilitierung hinter sich haben).

Dauer

3 – 6 Monate

Dienstleistung

Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die OeAD-GmbH): € 1 400,--

Bemerkungen:

  • die Stipendiat/innen sind verpflichtet, sich für die Dauer des Aufenthalts die Unfall- und Krankenversicherung zu organisieren; die Kosten für die Versicherung sind vom Stipendium abzudecken,
  • Unterbringung, Reisekosten und eventuelle zusätzliche Versicherung sind von der Stipendiatin/vom Stipendiaten aus dem Stipendium zu bezahlen (Stipendiat/innen wird von der OeAD-GmbH eine Unterkunft - Studentenheim oder Wohnung - zur Verfügung gestellt. Monatliche Kosten: € 300,-- bis € 800,-- je nach Komfortwunsch der Stipendiat/innen. Für die Vermittlung sind an die OeAD-Wohnraumverwaltung derzeit € 21,-- / Monat als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.).

 

Einreichtermin

üblich 15. März, 15. Oktober

Einreichstelle

Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at 

Bewerbungsformular

Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at

Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:

  • Einladung der Zielorganisation (ein Schreiben des Institutsvorstandes oder Departmentleiters zur Bestätigung, dass der/die  Antragstellende als Forschender an der Zielinstitution willkommen ist) (auf Deutsch oder Englisch),
  • Kopie des PhD-Diploms,
  • Liste zum Beleg der internationalen Publikationstätigkeit,
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution mit dem Forschungsaufenthalt (auf Deutsch oder Englisch).

Sorgfältig auszuführen ist unter www.scholarships.at der Punkt „Research Proposal“. Hier ist eine umfassende und verständliche Darstellung des Forschungsvorhabens hinsichtlich des Ausgangspunkts, der Methodik und Zielsetzung zu formulieren.

Hinweise zur Bewerbung

Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.

An der gastgebenden Forschungsstätte sollen neue wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Verfahren und Techniken etabliert werden, das erworbene Know-how für die österreichische bzw. slowakische Wissenschaft nutzbar gemacht und auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise der Antragstellerin/des Antragstellers die wissenschaftliche Qualität der gastgebenden Forschungseinrichtung nachhaltig gestärkt werden. Beide Seiten sollen von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. In der Folge soll die Kooperation mit der Herkunftsinstitution der Stipendiatinnen/Stipendiaten nach deren Rückkehr zum Nutzen und der Belebung der österreichischen bzw. slowakischen Forschungslandschaft gestärkt werden.

Generell sind die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass

a) die für die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen gängigen Quellennachweise auch bei der Verfassung des Antrags zu erbringen sind;

b) Veröffentlichungen so zu verfassen sind, dass alle Ergebnisse stets nachvollziehbar sind;

c) das Gebot der Offenheit, Anerkennung der wissenschaftlichen Verdienste und Kollegialität unter den Forschenden zu beachten ist.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden (dieselbe Person kann nur einmal dieses Stipendium antreten).

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in Österreich gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. 

Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist. 

Auswahl

Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:

Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei. Die fachliche Prüfung der Anträge übernehmen zwei unabhängige externe GutachterInnen.

 

WICHTIG:

Dem Antrag kann zu den Beilagen eine Liste für GutachterInnen, die aufgrund von möglichen Befangenheiten nicht mit der Begutachtung des Antrags befasst werden sollen („Negativliste“), hinzugefügt werden.

Negativliste: Die AntragstellerInnen können maximal 3 potentielle GutachterInnen, von denen sie der Ansicht sind, dass Konkurrenzverhältnisse oder Schulenstreits ein objektives Urteil beeinträchtigen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen.

Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Leitungsgremium der Aktion dem in der Regel folgen. Die Negativliste muss kurz begründet werden.

GutachterInnen gelten als befangen, wenn

▪ sie beruflich, finanziell oder persönlich von der Bewilligung oder Ablehnung des Antrags profitieren könnten;

▪ AntragstellerInnen (auch KooperationspartnerInnen) mit den GutachterInnen in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert, kooperiert oder an der gleichen Forschungsstätte gearbeitet haben;

▪ es zwischen AntragstellerInnen (auch KooperationspartnerInnen) und GutachterInnen grundsätzliche wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten gibt (z.B. Schulen- und/oder Methodenstreit);

▪ darüber hinaus berufliche oder persönliche Nahverhältnisse bestehen, die gegenüber Dritten den Anschein der Befangenheit erwecken könnten.

Bewerber, deren Antrag mit mehr als 75 Prozent bewertet wurde, werden zum persönlichen Interview mit der vom Leitungsgremium ernannten Auswahlkommission eingeladen. Das Interview ist ein fester Bestandteil des Auswahlverfahrens. Das Interview kann auf Deutsch oder Englisch geführt werden, die Entscheidung liegt beim Bewerber. Nach den Interviews entscheidet die Auswahlkommission über die Zuerkennung der Stipendien.

Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung, der SAIA in Bratislava, die auch während der Bearbeitung der Anträge die Korrespondenz mit den AntragstellerInnen führt.