Herkunftsland/-Institution | Österreich – Antragstellende auf österreichischer Seite können Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, bzw. Pädagogischen Hochschulen oder der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sein. |
Zielland/-Institution | Slowakei – Zielinstitution auf slowakischer Seite können die staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und Institute der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreungszusage einer dieser Institutionen notwendig. |
Fachbereich | alle |
Förderart | Forschungsstipendium |
Zielgruppe | Wissenschafter (inkl. Doktoranden und Postdocs) |
Dauer | max 3 Tage |
Dienstleistung | 1) Stipendienrate: 135 €/Tag (max. 3 Tage; Auszahlung durch SAIA, n. o.) Bemerkungen:
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Einreichtermin | laufend |
Einreichstelle | Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at |
Bewerbungsformular | Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:
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Hinweise zur Bewerbung | Doktoranden, Lehrer und Wissenschafter an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, bzw. Pädagogischen Hochschulen, sowie Forscher aus der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, dürfen sich um dieses Stipendium bewerben. Das Stipendium kann für eine kurze Studienreise, bzw. ein Kontakttreffen mit Kollegen im Partnerland verwendet werden. Der Aufenthalt im Rahmen des Stipendiums darf nicht länger als 3 Tage dauern. Das Stipendium kann nicht parallel mit einer Projektförderung durch die Aktion konsumiert oder mit einem anderen Stipendium kombiniert werden. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen. Die Aufenthalte können frühestens 60 Tage nach der Einreichung des Antrags stattfinden. Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Um dieses Stipendium können sich die Antragsteller frühestens 6 Monate nach dem Ende eines Aufenthalts, der von der Aktion mit einem Stipendium gefördert wurde, bewerben. Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in der Slowakei gestattet. Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist. |
Auswahl | Die Auswahl erfolgt laufend anhand der Bewerbungsunterlagen durch zuständige Mitglieder des Leitungsgremiums der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava. |