Präambel:

Die Förderung von Projekten durch die Aktion Österreich – Slowakei ist als Hilfe zur Entwicklung und Verstärkung bilateraler – österreichisch-slowakischer – Partnerschaften in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung zu sehen. Die Aktivitäten im Rahmen der geförderten Projekte sollen vordergründig die bilaterale Zusammenarbeit von Hochschulen und Universitäten sowie der Akademien der Wissenschaften nachhaltig verbessern, deshalb soll bei Projekten die österreichisch-slowakische Zusammenarbeit tragend sein. Eine Einbindung von Partnern aus Drittländern in die Projekte ist möglich, deren Teilnahme an einem Projekt soll jedoch grundsätzlich die bilaterale Kooperation der Partner aus Österreich und der Slowakei unterstützen, bzw. stärken.

 

Arten der Projektförderung:

I. Gezielte Projektförderung der Aktion

Mit dieser Art der Förderung möchte die Aktion Zusammenarbeit der beiden Länder in wichtigen Bereichen der Hochschullehre und Forschung ankurbeln bzw. stärken, damit Beispiele guter Praxis schaffen. Gefördert werden auch wichtige Aktivitäten für den kulturellen und sprachlichen Bereich sowie Informationsaustausch unter Akteuren in Hochschulbildung und Forschung beider Länder.

Derzeit können aus folgenden Bereichen Projekte gefördert werden (eine Ergänzung weiterer Förderbereiche durch das Leitungsgremium der Aktion ist möglich):

  • Organisieren von österreichisch-slowakischen Sommersprachkursen („Sommerkollegs“)
    • Die Organisation von bilateralen Sprachkursen wird gefördert, wobei im Rahmen solcher Sprachkurse die slowakischen Studierenden Deutsch und die österreichischen Studierenden Slowakisch lernen sollen. Die Freizeitaktivitäten bei solchen Sommersprachkursen sollen so gestaltet werden, dass die Studierenden ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse bestmöglich anwenden können. Es wird ein Eigenbeitrag von den teilnehmenden Personen zur teilweisen Deckung der Organisationskosten des Sommersprachkurses eingehoben (österreichische Teilnehmer 220 EUR, slowakische Teilnehmer aufgrund Einkommensunterschiede 100 EUR). Diese Art von Projekten darf nicht mit den individuellen Sommersprachkursstipendien der Aktion kombiniert werden.
     
  • Organisieren von österreichisch-slowakischen Trainings
    • Die Organisation bilateraler Schulungen oder Schulungsreihen (weiter als „Schulungen“ bezeichnet) für Studierende und Doktoranden wird gefördert. Die Schulungen sollen zur Verbesserung von entweder Fachkompetenzen oder von Soft Skills (wie Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten, Projektmanagement, o. Ä.) beitragen – es werden jedoch solche Projekte bevorzugt gefördert, die beide Trainingskomponenten (also Verbesserung von Fachkompetenzen sowie von Soft Skills) in sich vereinen.
     
  • Gemeinsam betreute Doktorate
    • Gefördert werden Kooperationen von Teams aus Doktoranden und deren Betreuern aus Österreich und der Slowakei, wobei im Mittelpunkt des Interesses die gemeinsame Betreuung von einem oder mehreren Doktoranden durch mindestens einen österreichischen und einen slowakischen Betreuer stehen soll. Damit wird die Steigerung der wissenschaftlichen Qualität bei angehenden Forschern angestrebt, die verschiedenen wissenschaftlichen Schulen kennenlernen, deren Vorgangsweisen studieren und kritisch betrachten, und somit im Hinblick auf verschiedene Impulse die eigene wissenschaftliche Arbeit verbessern.

Im Rahmen der Projektauswahl können die Antragsteller (bzw. die designierten Projektkoordinatoren) von Projekten der gezielten Projektförderung der Aktion bei Bedarf zu einem Interview eingeladen werden, um ihr Projektvorhaben vor dem Leitungsgremium (bzw. vor einer durch das Leitungsgremium bevollmächtigte Kommission) zu präsentieren, erklären und/oder verteidigen. Das Nichterscheinen zum Interview kann zur Ablehnung des Projektantrags führen.

 

II. Initiativprojektförderung der Aktion

Bei dieser Art der Förderung wählen sich die Projektpartner die Themen und die Aktivitäten, die sie für die Erfüllung ihrer Ziele brauchen („Bottom-up“-Zugang), jedoch müssen die Projekte mit den Zielen der Aktion, die in der Präambel aufgeführt sind, im Einklang stehen.

Bei Exkursionen im Rahmen eines Projektantrags bei Initiativprojektförderung gilt, dass diese nur dann gefördert werden können, wenn Exkursionen im Rahmen des Projekts auf beiden Seiten durchgeführt werden.

 

Förderungsfähigkeit der Projektteilnehmer:

Für die Förderungsfähigkeit als Projektpartner und für die Antragstellung ist die Institutionszugehörigkeit entscheidend. Jedes Projektkonsortium muss von mindestens einem Projektteilnehmer aus Österreich und einem Projektteilnehmer aus der Slowakei zusammengesetzt sein, wobei folgende Bestimmungen erfüllt werden müssen:

a) für Projektteilnehmer aus Österreich gilt folgendes:

  1. Antragstellende und Partner bzw. Partnerinnen auf österreichischer Seite können Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen oder der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sein.
  2. Weitere Partner bzw. Partnerinnen (aber immer nur in Verbindung mit einer an den unter Punkt 1. genannten Institution tätigen Person) können auf österreichischer Seite weiters Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Archiven, Bibliotheken Museen oder anderer (Forschungs-)Organisationen sein, deren Bestände oder Know-how für die Durchführung des Projekts notwendig sind.

b) für Projektteilnehmer aus der Slowakei gilt folgendes:

  1. Antragstellende und Partner bzw. Partnerinnen auf slowakischer Seite können Angehörige der staatlichen, öffentlichen oder privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein.
  2. Weitere Partner bzw. Partnerinnen (aber immer nur in Verbindung mit einer an den unter Punkt 1. genannten Institution tätigen Person) können auf der slowakischen Seite weiters Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Archiven, Bibliotheken, Museen oder anderer (Forschungs-)Organisationen sein, deren Bestände oder Know-how für die Durchführung des Projekts notwendig sind.

c) für Projektteilnehmer aus sonstigen Ländern gilt folgendes:

  1. Als Projektteilnehmer aus anderen Ländern können Angehörige der Hochschulen, bzw. Universitäten oder anderer Forschungsorganisationen sein, deren Bestände oder Know-how für die Durchführung des Projekts notwendig sind.

 

Förderungsdauer

Für den Zeitrahmen der Projekte gilt:

  • bei Projekten der Art „I. Gezielte Projektförderung der Aktion“ ist die mögliche maximale Förderungsdauer 36 Monate. Dabei ist zu beachten, dass während der Projektimplementierung immer nach 12 Monaten ein Zwischenbericht vorgelegt werden muss, anhand dessen über die Finanzierung für weitere 12 Monate vom Leitungsgremium der Aktion entschieden wird,
  • bei Projekten der Art „II. Initiativprojektförderung der Aktion“ ist die mögliche maximale Förderungsdauer 12 Monate.

 

Finanzierungsrahmen und Förderungsfähige Ausgaben:

Für die Finanzierung der Projekte gelten folgende Limits:

  • die finanzielle Förderung seitens der Aktion bei Projekten der Art „I. Gezielte Projektförderung der Aktion“ kann maximal 60 000 Euro für die Dauer des Projekts, jedoch maximal 20 000 Euro pro Jahr (12 aufeinanderfolgende Monate) betragen.
  • die finanzielle Förderung seitens der Aktion bei Projekten der Art „II. Initiativprojektförderung der Aktion“ kann maximal 6 000 Euro pro Jahr (12 aufeinanderfolgende Monate) betragen.

Die Finanzierung kann vom Leitungsgremium im Falle von Projekten beider Förderungsarten immer nur für jeweils max. 12 Monate verbindlich bewilligt und zugesagt werden. Bei länger dauernden Projekten ist die Finanzierung abhängig von der Überprüfung eines Zwischenberichts durch das Leitungsgremium und vom Budget der Aktion des aktuellen Fiskaljahres, welcher jährlich von den zuständigen Ministerien bereitgestellt wird.

Das Leitungsgremium kann im Falle der Bewilligung eines Projekts die Finanzierungsdauer und die bewilligte finanzielle Unterstützung gegenüber dem Antrag ändern (vor allem kürzen).

 

Finanzielle Mittel der Aktion dürfen für folgende Ausgaben geplant und benutzt werden (wenn nicht anders spezifiziert):

  • Mobilitätsausgaben (Reisekosten, Nächtigung und Verpflegung)
    • bitte, beachten: bei der Planung und Verwendung der Mittel sind die Finanzierungsrichtlinien für die Projekte und die darin angegebenen Limits zu beachten – siehe Beilage 1,
  • Gehälter/Honorare
    • bitte, beachten: Finanzierung von Gehältern/Honoraren ist in der Regel nicht gestattet, mit folgenden Ausnahmen:
    • die Erstattung der Gehälter von Lektoren und Vortragenden,
    • Honorare für Aushilfskraft in begründeten Fällen.
    • In beiden Ausnahmefällen sind bei der Planung und Verwendung der Mittel die Richtlinien für die Kostenaufstellung und Abrechnung der Mittel für die Projekte zu beachten (Beilage 1).
  • Einkäufe und Dienstleistungen
    • bitte, beachten: es dürfen nur solche Einkäufe und Dienstleistungen von den Mitteln der Aktion finanziert werden, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind und die nicht als Eigenleistung der Projektpartner gebracht werden können (die Notwendigkeit ist im Antrag zu begründen; das Leitungsgremium wird diese bei der Entscheidung über einen Projektantrag prüfen).
  • andere begründete Ausgaben
    • bitte, beachten: im Falle solcher Ausgaben ist schon in der Kostenaufstellung die Notwendigkeit solcher Ausgaben ausreichend zu begründen; das Leitungsgremium wird diese Begründung bei der Entscheidung über einen Projektantrag in Betracht ziehen. Generell sind die Kosten sogenannter „Overheads“ nicht gestattet.

Die finanziellen Mittel werden nur in Österreich oder in der Slowakei ausgezahlt. Jedes Projektkonsortium bestimmt Personen in Österreich und in der Slowakei, die im Namen des Konsortiums die Ausgaben im Einklang mit dem Projekt abrechnen (die „verantwortliche Person“ – eine oder mehrere – ist schon im Projektantrag zu bestimmen).

Für Beteiligung von Privatuniversitäten an Projekten gilt, dass bei allfälligen Sachkosten im Rahmen von Projekten nur die Personen, nicht aber die Institution gefördert werden dürfen.

 

Projektantrag und Einreichverfahren

Die Projektanträge sind online auf www.scholarships.at einzureichen. Für die Projekteinreichung ist eine Registrierung im System notwendig.

Zur Einreichung eines Projekts sind erforderlich:

  1. Antragsformular (ist auf Deutsch oder Englisch auszufüllen),
  2. Projektbeschreibung, dessen Umfang drei Seiten nicht übersteigen soll. Das Exposé soll in allgemein verständlicher Form abgefasst sein, eine Darstellung der fachlichen Problematik und der wissenschaftlichen Zielsetzungen und das geplante Arbeitsprogramm und die zu erwartenden Projektergebnisse des Kooperationsprojekts enthalten. Hervorzuheben sind die Bedeutung der Zusammenarbeit, die wissenschaftlichen Synergieeffekte, eine eventuelle europäische (bestehende oder künftige Beteiligung an einem EU-Programm) und sonstige internationale Perspektive, sowie bestehende oder zu erwartende Aussichten auf anwendungsbezogene Umsetzung der Ergebnisse. Die Projektteilnehmer in einem Konsortium sollen das jeweilige Interesse an der Zusammenarbeit klar zum Ausdruck bringen.
  3. Durchführungsplan (Zuordnung der einzelnen Aktivitäten zum Projektteam, Zeitplan).
  4. Schriftliche Zustimmung und Unterstützungserklärung der im Projekt beteiligten Partnerorganisationen. Die „Zustimmung und Unterstützungserklärung“ ist in der Slowakei von der Rektorin bzw. vom Rektor der Hochschule oder der Dekanin bzw. dem Dekan der Fakultät, bzw. von der Direktorin bzw. vom Direktor des Instituts der Slowakischen Akademie der Wissenschaften zu unterzeichnen. In Österreich muss die Erklärung von der Institutsleiterin bzw. vom Institutsleiter an einer Hochschule, bzw. an der ÖAW unterzeichnet werden. In allen anderen Fällen ist die Zustimmung von den entsprechenden statutarischen Vertreterinnen bzw. von statutarischen Vertretern der Institution zu unterzeichnen.
  5. Kostenaufstellung – für die Kostenaufstellung (bzw. den Budgetentwurf) ist das in der Beilage 2 vorgeschriebene Muster zu benutzen. Dem Budgetentwurf sind detaillierte Kalkulation der im Budget vorgeschlagenen Ausgaben, sowie deren Begründung im Hinblick auf die Projektbeschreibung und Durchführungsplan anzugeben. Es ist erwünscht, dass die Projektpartner auch Eigenleistung oder Zusatzfinanzierung ins Projekt mitbringen. Wenn vorhanden, sollte diese Eigenleistung oder Zusatzfinanzierung auch im Projektbudget oder in der Budgeterläuterung dargestellt werden (samt dem finanziellen Wert, wenn möglich).

 

Es ist nötig, bei der Vorbereitung der Kostenaufstellung "Muster für die Kostenaufstellung (Beilage 2)" zu nutzen. Ins online System laden Sie bitte die Projektbeschreibung, Zustimmung und Unterstützungserklärung (von allen beteiligten Partnerorganisationen), Durchführungsplan und Kostenaufstellung hoch. Durchführungsplan (Time plan) und Gesamtbudget (Total project budget) laden Sie im PDF hoch (es handelt sich um erste und letzte Liste im Muster für die Kostenaufstellung). Die ganze Excel-Datei schicken Sie per E-Mail bis dem Einreichtermin auf kristina.sallerova@saia.sk

 

Einreichstelle:

 

Einreichtermine:

  • für Projektanträge der Art „I. Gezielte Projektförderung der Aktion“: 15. Oktober
  • für Projektanträge der Art „II. Initiativprojektförderung der Aktion“: 15. März, 15. Mai, 15. Oktober

 

WICHTIG:

Der Projektbeginn kann frühestens vier Monate nach dem jeweiligen Einreichtermin angesetzt werden.

 

Bemerkungen:

  • Es wird ein gemeinsamer Projektantrag der kooperierenden Institutionen (Personen) erstellt und bei der Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei in Bratislava eingereicht (mittels des on-line Systems auf www.scholarships.at). Ergänzende Auskünfte erteilen die Geschäftsführung in Bratislava (SAIA, n. o.) und das Zentrum für Internationale Kooperation & Mobilität (ICM) der OeAD-GmbH in Wien (Kontakte der zuständigen Ansprechpartner sind auf der Aktionswebseite www.aktion.saia.sk zu finden).
  • Die Kostenaufstellung muss nach Kalenderjahren gegliedert werden.
  • Die Kostenaufstellung muss klar die für die beantragte Aktivität vorgesehenen Eigenmittel und deren Verwendung enthalten.
  • Mangelhafte oder unvollständige Projektanträge werden nicht in das Beurteilungsverfahren des Leitungsgremiums aufgenommen.
  • Eine rückwirkende Unterstützung von Kooperationsaktivitäten ist nicht möglich, sodass der Projektbeginn frühestens vier Monate nach dem in Aussicht genommenen Einreichtermin angesetzt werden kann.
  • Im Falle, dass das Programm Aktion Österreich – Slowakei auf bilateraler Ebene nicht verlängert wird, werden alle Projekte, die vom Leitungsgremium bis zum Ende des Programms bewilligt wurden, von der OeAD-GmbH im Einklang mit den Richtlinien betreut und bis zur Ausschöpfung der von der Aktion entstandenen finanziellen Reserve auf österreichischer Seite finanziert.

 

Projektbedingungen (pdf)

Finanzierungsrichtlinien (Beilage 1)

Muster für die Kostenaufstellung (Beilage 2)

Projektantrag einreichen / verwalten...

Formular des Abschlussberichtes

Bewilligte Projekte