Stipendien der Aktion Österreich – Slowakei für Diplomanden (AT in die SK)

 

Herkunftsland/-Institution

Österreich Antragstellende auf österreichischer Seite können Studierende der 2. Stufe des Hochschulstudiums an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule sein.

Zielland/-Institution

Slowakei Zielinstitution auf slowakischer Seite können die staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und Institute der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreungszusage einer dieser Institutionen notwendig.

Fachbereich

alle

Förderart

Studienstipendium

Zielgruppe

Studierende der 2. Stufe des Hochschulstudiums

Dauer

1 bis 3 Monate

Dienstleistung

Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die SAIA, n. o.): € 1 250,--

Bemerkungen:

  • die Stipendiat/innen sind verpflichtet, sich für die Dauer des Aufenthalts die Unfall- und Krankenversicherung zu organisieren; die Kosten für die Versicherung sind vom Stipendium abzudecken,
  • Unterbringung, Reisekosten und eventuelle zusätzliche Versicherung sind von der Stipendiatin/vom Stipendiaten aus dem Stipendium zu bezahlen (die Unterbringung sollte in einem Studentenwohnheim einer Hochschule, bzw. in einer Wohneinrichtung der SAW von der Gastinstitution organisiert werden),
  • Stipendiat/innen sind vom Studienbeitrag befreit.

Einreichtermin

üblich 15. März, 15. Oktober

Einreichstelle

Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at

Bewerbungsformular

Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at

Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:

  • Betreuungszusage (auf Deutsch oder Englisch) von der Zielorganisation, mit Angabe über die Kommunikationssprache mit dem Stipendiaten,
  • 2 Empfehlungsschreiben (auf Deutsch oder Englisch) von Hochschullehrenden (Dozenten, Professoren, bzw. andere wissenschaftliche Mitarbeiter mit äquivalenter Einstufung; eines von den Empfehlungsschreiben muss vom Betreuer der Diplom-/Abschlussarbeit des Studierenden kommen),
  • falls vorhanden, Kopie des Diploms nach Abschluss der 1. Stufe des Hochschulstudiums (Bakalar-Studium),
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution mit dem Aufenthalt (auf Deutsch oder Englisch).

Hinweise zur Bewerbung

Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.

Um diese Stipendien können sich Studierende aus öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres Studiums in der 2. Stufe (Masterstudium) abgeschlossen haben (falls das Studienprogramm des Antragstellers in sich beide Stufen des Studiums kombiniert – z. B. Diplomstudium, Medizinstudium –, muss der Antragsteller mindestens 7 Semester abgeschlossen haben). Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Das Stipendium für Diplomanden soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, bei der Vorbereitung ihrer Abschluss-/Diplomarbeit auch Quellen in der Slowakei zu nutzen, und somit eine bessere Qualität dieser Arbeit zu erzielen. Der Aufenthalt muss klar mit dem Thema der Abschluss-/Diplomarbeit des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden.

Die Zuerkennung eines Aktionsstipendiums für Aufenthalte an Universitäten und Hochschulen (inkl. Privatuniversitäten) kann nur dann erfolgen, wenn die Zielinstitution der Stipendiatin/dem Stipendiaten kein Studienbeitrag in Rechnung stellt.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden (dieselbe Person kann nur einmal dieses Stipendium antreten).

In dieser Kategorie können sich auch DaF-PraktikantInnen bewerben, die gleichzeitig StudentInnen der 2. Stufe (Masterstudium) sind.

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. 

Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist.

Auswahl

Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava.