Herkunftsland | Österreich – Antragstellende auf österreichischer Seite können Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sein. |
Zielland/-Institution | Slowakei |
Fachbereich | alle |
Förderart | Sommerstipendien |
Zielgruppe | Studierende (inkl. Doktoranden) |
Dauer | 3 Wochen |
Dienstleistung | 1) Kursgebühren werden von der Aktion übernommen (die Kursgebühren decken folgendes ab:
Bemerkungen:
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Einreichtermin | 30. April |
Einreichstelle | Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at |
Bewerbungsformular | Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:
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Hinweise zur Bewerbung | Die Stipendien werden für die Teilnahme an der „Sommerschule für slowakische Sprache und Kultur – Studia Academica Slovaca“ vergeben (mehr Informationen auf www.fphil.uniba.sk/sas). Die Sommerschule findet im August in Bratislava statt. Voraussetzung ist das erfolgreiche Studium an einer östereichischen öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende. Nachstehende Kriterien werden der Prüfung der Anträge zugrunde gelegt:
Die Antragsteller für ein Sommersprachkursstipendium können nur Studierende und Doktoranden – Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen sein. Bevorzugt werden solche StipendiatInnen, die noch kein Stipendium auf den Sommersprachkurs bekommen haben (in derselben Studienstufe). Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen. Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist. |
Auswahl | Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava. |