Sommersprachkursstipendien der Aktion Österreich – Slowakei (AT in die SK)

 

Herkunftsland

Österreich Antragstellende auf österreichischer Seite können Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sein.

Zielland/-Institution

Slowakei

Fachbereich

alle

Förderart

Sommerstipendien

Zielgruppe

Studierende (inkl. Doktoranden)

Dauer

3 Wochen

Dienstleistung

1) Kursgebühren werden von der Aktion übernommen

(die Kursgebühren decken folgendes ab:

  • Unterricht,
  • Verpflegung 3-mal täglich,
  • Unterkunft,
  • landeskundliches und Kulturprogramm – z. B. Ausflüge und Vorführungen, die im Rahmen des Kurses organisiert werden).

Bemerkungen:

  • die Stipendiat/Innen sind verpflichtet, sich für die Dauer des Aufenthalts die Unfall- und Krankenversicherung zu organisieren;
  • Reisekosten sind von Stipendiat/Innen selbst zu übernehmen.

Einreichtermin

30. April

Einreichstelle

Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at 

Bewerbungsformular

Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at

Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:

  • falls vorhanden: Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach höchsterreichter abgeschlossener Stufe des Hochschulstudiums,
  • Motivationsschreiben,
  • Bestätigung über das Studium an der Universität (von der Studienabteilung),
  • fakultativ: 1 Empfehlungsschreiben von einem Universitätslehrer (Dozent, Professor, bzw. anderer wissenschaftliche Mitarbeiter mit äquivalenter Einstufung; bei Doktoranden/PhD.-Studierenden sollte das Empfehlungsschreiben vom Betreuer des Doktoranden kommen).

Hinweise zur Bewerbung

Die Stipendien werden für die Teilnahme an der „Sommerschule für slowakische Sprache und Kultur – Studia Academica Slovaca“ vergeben (mehr Informationen auf www.fphil.uniba.sk/sas). Die Sommerschule findet im August in Bratislava statt.

Voraussetzung ist das erfolgreiche Studium an einer östereichischen öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Nachstehende Kriterien werden der Prüfung der Anträge zugrunde gelegt:

  • Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes im Zuge der Ausbildung an der österreichischen Universität bzw. am österreichischen Fachhochschul-Studiengang.
  • Sprachliche und wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten (bisheriger Studienverlauf: Dauer und Noten)
  • Zusammenhang zwischen der geplanten Sprachausbildung und dem Studienfach.

Die Antragsteller für ein Sommersprachkursstipendium können nur Studierende und Doktoranden – Angehörige der öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen sein.

Bevorzugt werden solche StipendiatInnen, die noch kein Stipendium auf den Sommersprachkurs bekommen haben (in derselben Studienstufe).

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. 

Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist.

Auswahl

Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava.