Sommersprachkursstipendien der Aktion Österreich – Slowakei (SK nach AT)

 

Herkunftsland

Slowakei Antragstellende auf slowakischer Seite können Studierende an den staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein.

Zielland/-Institution

Österreich

Fachbereich

jedes Jahr neu bestimmt 

2024: Geisteswissenschaften und Kunst

Förderart

Sommerstipendien

Zielgruppe

Studierende (inkl. Doktoranden)

Dauer

1 Monat (abhängig von den Terminen der Kursveranstalter)

Dienstleistung

1) Stipendium - 750€ (Auszahlung durch die OeAD-GmbH)

2) Kursgebühren werden von der Aktion übernommen.

3) Unterbringungskosten (Übernachtung) werden von der Aktion übernommen.

Bemerkungen:

  • die Stipendiat/Innen sind verpflichtet, sich für die Dauer des Aufenthalts die Unfall- und Krankenversicherung zu organisieren; die Kosten für die Versicherung sind vom Stipendium abzudecken,
  • Reisekosten sind von Stipendiat/Innen selbst zu übernehmen.

Einreichtermin

üblich 15. März

Einreichstelle

Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at 

Bewerbungsformular

Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at

Dem Bewerbungsformular sind folgende Beilagen beizulegen:

  • falls vorhanden: Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach höchsterreichter abgeschlossener Stufe des Hochschulstudiums,
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch),
  • Bestätigung über das Studium an der Universität (von der Studienabteilung, es reicht auf Slowakisch),
  • fakultativ: 1 Empfehlungsschreiben von einem Universitätslehrer (Dozent, Professor, bzw. anderer wissenschaftliche Mitarbeiter mit äquivalenter Einstufung; bei Doktoranden/PhD.-Studierenden sollte das Empfehlungsschreiben vom Betreuer des Doktoranden kommen).

Hinweise zur Bewerbung

Das Ziel der Förderung ist die Sprachkompetenz von Studierenden (inkl. PhD.-Studierenden; die Antragsteller können aus staatlichen, öffentlichen und privaten Hochschulen oder aus der Akademie der Wissenschaften kommen) aus bestimmten Fachbereichen zu verbessern. Jedes Jahr bestimmt das Leitungsgremium der AKTION einen Fach (Studien-)bereich, aus dem sich Studierende um ein Stipendium bewerben können. Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende (mindestens 5 ECTS im letzten Semester).

Das Stipendium ist an ein bestimmtes Sommersprachkurs gebunden.

Bevorzugt werden solche StipendiatInnen, die noch kein Stipendium auf den Sommersprachkurs bekommen haben (in derselben Studienstufe).

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete in Österreich Nebenbeschäftigung gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungspflichten nachzugehen. 

Zuerkennung der Stipendien den Antragstellern, die Staatsbürger eines Aktionslandes sind, jedoch sich als Angehörige einer Institution des anderen Aktionslandes um ein Stipendium bewerben – Das Stipendium kann nur dann zuerkannt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Standort der Gastinstitution und dem Ort des festen Wohnsitzes des Bewerbers in demselben Land mindestens 100 Km (Fluglinienentfernung) ist.

Auswahl

Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei. Die Zuerkennungsschreiben erhalten die Kandidaten vom Büro der Geschäftsführung in Bratislava.