Projekte der Aktion
Die Förderung von Projekten durch die Aktion Österreich – Slowakei ist als Hilfe zur Entwicklung und Verstärkung bilateraler – österreichisch-slowakischer – Partnerschaften in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung zu sehen. Die Aktivitäten im Rahmen der geförderten Projekte sollen die bilaterale Zusammenarbeit von Hochschullehrern und Wissenschaftlern nachhaltig verbessern. Hauptsächlich wird Anbahnung und Erstumsetzung von förderfähigen Initiativen unterstützt. Einbindung von Partnern aus Drittländern in die Projekte ist möglich, deren Teilnahme an einem Projekt wird jedoch nicht aus den Mitteln der Aktion Ö – SK finanziert. Bei Projekten mit Partnern aus Drittländern muss die österreichisch-slowakische Zusammenarbeit im Vordergrund stehen.
Bereiche der Förderung (Zielsetzung):
I. Kooperationsprojekte von jungen Forschenden
Die Projekte sollen die Karriereentwicklung von Doktoranden und Postdoktoranden durch eine engere Kooperation mit anderen Doktoranden und Postdoktoranden aus Österreich und der Slowakei unterstützen. Es werden Projekte mit folgenden Zielsetzungen bevorzugt gefördert:
- Anbahnung neuer wissenschaftlicher Partnerschaften.
- Gemeinsame Aktivitäten und Erfahrungsaustauch unter DoktorandInnen, die ein gemeinsames oder ähnliches Dissertationsthema untersuchen.
- Gemeinsame Aktivitäten, die zur Habilitation führen.
Die Nachhaltigkeit der geförderten Kooperation ist anzustreben.
Gefördert werden ausschließlich die Aktivitäten der Doktoranden und Postdoktoranden. Die Teilnahme Dritter ist möglich, jedoch werden diese nicht aus Mitteln der Aktion Ö – SK finanziert.
II. Organisieren von österreichisch-slowakischen Trainings
Aus den Mitteln der Aktion Ö – SK wird die Organisation bilateraler Schulungen für Doktoranden gefördert. Die Schulungen sollen zur Verbesserung von Fachkompetenzen oder Soft Skills (wie Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten, Projektmanagement, o. Ä.) beitragen.
Es werden prioritär Projekte gefördert, in deren Rahmen Schulungen für Doktoranden durchgeführt werden; auch die Teilnahme von Studierenden an solchen Schulungen kann in begründeten Fällen gefördert werden. Obligatorisch ist allerdings die Beteiligung von Doktoranden aus beiden Ländern.
III. Organisieren von österreichisch-slowakischen Sommersprachkursen
Aus den Mitteln der Aktion Ö – SK wird die Organisation bilateraler Sprachkurse gefördert, wobei im Rahmen solcher Sprachkurse die slowakischen Studenten Deutsch und österreichische Studenten Slowakisch lernen sollen. Freizeitaktivitäten bei solchen Sommersprachkursen sollen so gestaltet werden, dass die Studenten ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse bestmöglich anwenden können. Es wird ein Eigenbeitrag von Teilnehmern (50 EUR von Slowaken, 200 EUR von Österreichern) zur teilweisen Deckung der Organisationskosten des Sommersprachkurses erwartet. Diese Art von Projekten darf nicht mit den individuellen Sommersprachkursstipendien der Aktion kombiniert werden.
Förderungsfähigkeit der Projektteilnehmer:
1. Institutionszugehörigkeit:
a) für Projektteilnehmer aus Österreich gilt folgendes:
- Antragstellende und Partner bzw. Partnerinnen auf österreichischer Seite können Angehörige der staatlichen Universitäten, der Akademie der Wissenschaften und der überwiegend vom BMWF finanzierten Fachhochschul-Studiengänge (siehe Liste – Beilage 1) sein.
- Weitere Partner bzw. Partnerinnen (aber immer nur in Verbindung mit einer an den unter Punkt 1. genannten Institution tätigen Person) auf österreichischer Seite können weiters Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Archiven, Bibliotheken oder Museen sein, deren Bestände für die Durchführung des Projektes notwendig sind.
b) für Projektteilnehmer aus der Slowakei gilt folgendes:
- Antragstellende und Partner bzw. Partnerinnen auf slowakischer Seite können Angehörige der staatlichen und öffentlichen Hochschulen und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein.
- Weitere Partner bzw. Partnerinnen (aber immer nur in Verbindung mit einer an den unter Punkt 1. genannten Institution tätigen Person) auf der slowakischen Seite können weiters Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Archiven, Bibliotheken oder Museen sein, deren Bestände für die Durchführung des Projektes notwendig sind.
An Projekten des Bereichs II. (Doktorandentrainings) kann als Antragsteller oder Partner auch eine NGO aus der Slowakei oder aus Österreich teilnehmen, jedoch nur in Verbindung mit einer förderungsfähigen Hochschule des jeweils anderen Landes.
2. Weitere Definitionen:
Unter jungen Forschenden sind folgende Personen zu verstehen:
a) Doktoranden – eingeschriebene Studierende des PhD-Studiums (bzw. in Österreich auch des Doktoratstudiums) an einer förderungsfähigen Institution,
b) Postdoktoranden – Wisschenschafter an einer förderungsfähigen Institution, die schon ein Doktorat (PhD.) verliehen bekamen, seit der Verleihung des Doktortitels (PhD.) jedoch nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind; bei der Förderung durch Projekte der Aktion steht bei Postdoktoranden die Habilitation oder Berufung zum Professor einer Bewilligung der Förderung nicht entgegen, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Förderungsfähige Ausgaben:
Finanzielle Mitteln der Aktion dürfen für folgende Bereiche benutzt werden:
- Mobilitätsausgaben (Reisekosten, Nächtigung und Tagesgeld/Stipendien; als Reisekosten gelten nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel; bei der Planung der Mobilitätsausgaben sind die von der Aktion vorgeschriebenen Tagessätze zu beachten – siehe Beilage 2),
- andere begründete Ausgaben (in diesem Falle ist schon in der Kostenaufstellung die Notwendigkeit solcher Ausgaben ausreichend zu begründen; es kann um Herstellung von Unterrichtsmaterialien, Kommunikationskosten usw. gehen).
Finanzierung von Gehältern ist in der Regel nicht gestattet. Die Erstattung der Gehälter von Lektoren und Vortragenden ist jedoch bei Projekten des Bereichs II. (Doktorandentrainings) und III. (Sommersprachkurse) zugelassen – dabei sind die Regeln der Aktion zu befolgen (Beilage 2).
Förderungsdauer
Für Projekte gilt die Maximalförderungsdauer von 12 Monaten, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung. Förderung von „Follow-up“-Projekten wird nicht bewilligt.
Projektantrag und Einreichverfahren
Die Projektanträge sind on-line auf der Webseite http://www.aktion.saia.sk/ auszufüllen. Um das Projekt einreichen zu können, muss man sich zuerst registrieren. Aufgrund der Registrierung wird dem/der Antragsteller/in per E-Mail ein Passwort zugeschickt, das ihm/ihr ermöglicht, sich in das System anzumelden und das Projekt einzureichen.
Zur Einreichung eines Projektes sind erforderlich:
- Antragsformular (ist auf Deutsch oder Englisch auszufüllen) – das Antragsformular beinhaltet schon den Teil „Kostenaufstellung“ (Mobilitätskosten und Andere Kosten).
- Projektbeschreibung, dessen Umfang drei Seiten nicht übersteigt. Das Exposé soll in allgemein verständlicher Form abgefasst sein, eine Darstellung der fachlichen Problematik und der wissenschaftlichen Zielsetzungen, das geplante Arbeitsprogramm und die zu erwartenden Projektergebnisse des Kooperationsprojektes enthalten und die Bedeutung der Zusammenarbeit, die wissenschaftlichen Synergieeffekte, eventuelle europäische (bestehende oder künftige Beteiligung an einem EU-Programm) und sonstige internationale Perspektiven, sowie bestehende oder zu erwartende Aussichten auf anwendungsbezogene Umsetzung der Ergebnisse anführen. Die beteiligten Institute sollen das jeweilige Interesse an der Zusammenarbeit klar zum Ausdruck bringen.
- Durchführungsplan (Zuordnung der einzelnen Aktivitäten zum Projektteam, Zeitplan).
- Schriftliche Zustimmung und Unterstützungserklärung der im Projekt beteiligten Partnerorganisationen. Die „Zustimmung und Unterstützungserklärung“ ist in der Slowakei vom Dekan der Fakultät, bzw. vom Direktor des Instituts der Slowakischen Akademie der Wissenschaften zu unterzeichnen. In Österreich muss die Erklärung vom Institutsleiter an einer Hochschule, bzw. ÖAW unterzeichnet werden.
Folgende Dokumente müssen auch per Post der Geschäftsführung der Aktion zugestellt werden:
- Antragsformular unterschrieben von dem Antragsteller,
- Projektbeschreibung,
- Durchführungsplan,
- Originale der „Zustimmung und Unterstützungserklärung“ aller Projektpartner.
Einreichstelle:
- elektronisch (on-line): http://www.aktion.saia.sk/
- Postadresse (für die Postzustellung obengenannter Dokumente):
SAIA, n. o.
Akcia Rakúsko – Slovensko,
Námestie slobody 23
812 20 Bratislava 1
Slowakei
Einreichtermine:
15. März, 15. Mai, 15. Oktober.
WICHTIG:
Das Projektbeginn kann frühestens drei Monate nach dem in Aussicht genommenen Einreichtermin angesetzt werden.
Bemerkungen:
- Es wird ein gemeinsamer Projektantrag der kooperierenden Institutionen (Personen) erstellt und bei der Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei in Bratislava eingereicht. Ergänzende Auskünfte erteilen die Geschäftsführung in Bratislava (SAIA, n. o.) und das Zentrum für Internationale Kooperation & Mobilität (ICM) der OeAD-GmbH in Wien (www.oead.at).
- Die Kostenaufstellung muss nach Kalenderjahren gegliedert werden.
- Die Kostenaufstellung muss klar die für die beantragte Aktivität vorgesehenen Eigenmittel und deren Verwendung enthalten.
- Mangelhafte, unvollständige oder zu spät eingebrachte Projektanträge werden nicht in das Beurteilungsverfahren des Leitungsgremiums aufgenommen.
- Eine rückwirkende Unterstützung von Kooperationsaktivitäten ist nicht möglich, sodass der Projektbeginn frühestens drei Monate nach dem in Aussicht genommenen Einreichtermin angesetzt werden kann.
Letzte Aktualisierung: 17.01.2012